3-%-Hürde
Wahlvorschläge mit weniger als 3 % der gültigen Stimmen erhalten keine BVV-Sitze. Exakt 3,0 % nehmen teil; alle bleiben sichtbar.
Amtliches Endergebnis
BVV-Wiederholungswahl 2023
Simulator
Prozentwerte werden aus der Summe aller Stimmen berechnet.
Partei/Wahlvorschlag und Fraktion sind getrennte Entitäten. Automatische Werte können hier für Fraktionswechsel oder Zusammenschlüsse überschrieben werden.
Sitzverteilung
Stimmen
Gesamtergebnis
| Partei | Stimmen | Anteil | 3-%-Status | BVV | Δ %-Pkt. | Δ Sitze | Bezirksamt |
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Verteilung
6 Wahlvorschlagsrechte
Primärgrundlage: Fraktionssitze in der BVV. Wählerstimmen bzw. ungerundete Szenario-Prozentwerte werden nur bei identischen primären Höchstzahlen als gesetzlicher Tie-Break verwendet.
| Rang | Fraktion | Fraktionssitze | Divisor | Primäre Höchstzahl | Stimmen-Höchstzahl bei Tie | BA-Sitz |
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Mathematische Kombinationen
Direktvergleich
| Partei | Stimmen absolut | Stimmenanteil | Δ Prozentpunkte | BVV-Sitze | Δ Sitze | Bezirksamt |
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Nachvollziehbarkeit
Wahlvorschläge mit weniger als 3 % der gültigen Stimmen erhalten keine BVV-Sitze. Exakt 3,0 % nehmen teil; alle bleiben sichtbar.
Die zugelassenen Stimmen werden durch 1, 2, 3 usw. geteilt. Die höchsten Werte erhalten nacheinander die konfigurierten Sitze.
Wahlergebnisse gehören zu Wahlvorschlägen. Für das Bezirksamt zählt dagegen das Stärkeverhältnis der Fraktionen in der BVV.
Sechs Wahlvorschlagsrechte werden nach d’Hondt aus Fraktionssitzen verteilt. Bei gleicher Höchstzahl entscheidet zunächst die d’Hondt-Stärke nach Wählerstimmen, danach das Los.
Die absolute Mehrheit ist floor(Sitze / 2) + 1. Kombinationen sind rein mathematisch und enthalten keine politische Bewertung.
Simulationen werden lokal im Browser gespeichert und immer als Szenario gekennzeichnet. Prozentwerte werden nicht automatisch normalisiert.
| Rang | Partei | Divisor | Höchstzahl | Markierung |
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Rechtsgrundlagen: Berliner Landeswahlgesetz § 22; Bezirksverwaltungsgesetz Berlin §§ 34 und 35. Bei einem entscheidenden BVV-Gleichstand trifft die Software ohne sicher kodierte Rechtsregel keine Auswahl.
Aktives Szenario
Fraktionsstärken des Dashboards
Gesamtübersicht
| Ausschuss | Zusammensetzung | Status |
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Einzelansicht
Nachvollziehbarkeit
Die Zahl der BVV-Mitglieder und der hinzuzuwählenden Bürgerdeputierten wird je Ausschuss festgelegt. Ihre Summe ergibt die gesamte Ausschussgröße.
Die Gesamtverteilung berechnet alle Ausschusssitze gemeinsam. Die getrennte Verteilung berechnet BVV-Mitglieder und Bürgerdeputierte als eigene Sitzgruppen und addiert sie anschließend.
Vorsitz sowie erste und zweite Stellvertretung sind eigene Rechte. Rechnerische, aktuelle und manuelle Festlegungen bleiben unterscheidbar.
Ihre Zahl wird gesondert festgelegt. Im getrennten Modell wird ihre Fraktionsverteilung unabhängig von den BVV-Mitgliedersitzen berechnet.
Sie sind keine Fraktion. Die Beschreibung lautet „Rede- und Antragsrecht · ohne Stimmrecht“. Sonderregeln werden markiert.
„Sonstige“ bleibt sichtbar, ist aber von Sitzen, Funktionen und Bürgerdeputiertenrechten vollständig ausgeschlossen.
Ausschusslisten, Regeln und Entscheidungen gehören zum jeweiligen Szenario und reagieren auf dessen Fraktionsstärken.
Die amtliche Ausschussliste ist mit Prüfdatum hinterlegt. Fehlende Größen oder Besetzungen heißen ausdrücklich „nicht hinterlegt“.
Die Sonderzusammensetzung umfasst 15 Stimmberechtigte: neun BVV-Mitglieder und sechs Vertretungen anerkannter Träger der freien Jugendhilfe. Diese sechs Sitze sind keine Bürgerdeputiertensitze des allgemeinen Modells.
Quellen: amtliche Ausschussübersicht, Geschäftsordnung und Rechtsgrundlagen, § 9 BezVwG. Sonderregeln für Jugendhilfe sowie Partizipation und Integration sind nicht als allgemeine d’Hondt-Regel voreingestellt.
Größenmatrix
Fraktionsstärken des aktiven Szenarios
Funktionsverteilung
Fraktionsstärken des aktiven Szenarios